das Denkmal

Die historische Fabrikanlage der „Alten Papierfabrik Neu Kaliß“ von 1873 besteht aus den Fabrik- und Verwaltungsgebäuden, sowie vielen zweigeschossigen miteinander verbundenen Fabrikhallen. Diese wurden im Laufe der Jahrhunderte durch eingeschossige Zwischengebäude ergänzt, sodass sich beim ersten Blick eine undurchdringliche Gebäudestruktur darbietet.

Die Fabrikhallen zeugen von der industriellen Entwicklung und der hohen Ingenieurskunst des 19. Jahrhunderts. Alle Gebäude sind als Ziegelbauten hergestellt, wobei die Fabrikgebäude zudem eine klassische preußischer Kappenbauweise aufweisen.

Das Kontorhaus ist mit aufwendigen Kassettendecken und korinthischen Säulen ausgestattet. Die Rundfenster geben dem Haus einen gutshausähnlichen Charakter.

der Bestand

Voraussetzung für etwaige Eingriffe ist die genaue Kenntnis des Bestands. Hier wird ein umfassendes Schadensprotokoll angefertigt. Der überlieferte Bestand soll möglichst weitgehend erhalten bleiben. Das Prinzip des kleinstmöglichen Eingriffs bedeutet, dass mit der historischen Substanz möglichst schonend umgegangen werden soll.


Außenansicht der Inselfabrik „PIKO“ 2022

Der Leitgedanke der Denkmalsanierung beruht dabei nicht auf der Unversehrtheit der Gebäude, sondern auch auf deren geschichtliche Schadhaftigkeit. Auch Altersspuren wie zerstörte Oberflächen, abgewetzte Kanten und abgetretene Böden erinnern an Vergänglichkeit.

Der Grundsatz „Reparatur des Bestehenden“ statt "Ersatz" unterstützt den Nachhaltigkeitsgedanken. Dass hier vorher schon etwas anderes war, verleiht den Räumen bereits Geschichtlichkeit. So sind beispielsweise belassene Warnschilder, Reste von Gleisanlagen und Betonfundamenten unsere Zeugen der vergangenen Fabrikzeit.

Im Sinne eines gefühlsmäßigen Denkmalzugangs soll das Denkmal also nicht eine „schöne“, perfekte Erscheinung erhalten, sondern seine Vergangenheit soll ablesbar bleiben.

die Grundlage

Grundlage für alle weiteren Konzeptideen zur Nutzung des Areals ist die Substanzerhaltung und die Restaurierung der Gebäude.

Dafür sollen Förderanträge im Rahmen des Denkmalpflegeprogramms der Bundesregierung, sowie ein Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung für Maßnahmen der Denkmalpflege des Landes Mecklenburg gestellt werden.

Ende des Jahres 2021 wurden bereits die sofort sichtbaren Schäden aufgenommen und protokolliert.

Das Gebäude soll gesichert werden, d.h. die Dächer sollen dauerhaft instandgesetzt, die Fenster restauriert und (wo notwendig) neu verglast werden. Die Decken und Wände müssen sämtlich überarbeitet und die Stahlträger entrostet werden. Die Zeichen der Zeit sollen allerdings in Teilen ablesbar bleiben. (siehe Leitgedanke)

Außenansicht Kontorhaus 2022

Ausgangspunkt sollte sein, dass der Denkmalcharakter für die Umnutzung keine Belastung darstellt, sondern dass im Zusammenspiel von Denkmalpflege und neuer Nutzung ein positiver Effekt entsteht.